Arbeitsgruppen
Einrichtung von themenspezifischen Arbeitsgruppen des Klinischen Ethikkomitees der Universitätsmedizin Magdeburg
Das Klinische Ethikkomitee (KEK) richtet Arbeitsgruppen ein, die sich mit der Entwicklung von Handlungsempfehlungen bzw. Leitlinien für die Universitätsmedizin Magdeburg mit der Berücksichtigung ethischer Fragestellungen beschäftigen. Die erarbeiteten Empfehlungen bzw. Leitlinien werden dem jeweils zuständigen Vorstand (Klinikum/Fakultät) zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend sollen sie allen Beschäftigten der UMMD zugänglich gemacht werden.
Die AGs sind interdisziplinär zusammengesetzt, dies ist für die breite Akzeptanz und Vernetzung unter den Beschäftigten notwendig. Zudem soll durch das Einbringen unterschiedlicher Perspektiven verschiedener Berufsgruppen und Hierarchien eine ausgewogene Diskussionskultur und fundierten Werteentscheidung entwickelt werden. Allerdings haben die Mitglieder der Arbeitsgruppen nicht die Aufgabe, berufsgruppenspezifische Interessen zu vertreten. Sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Die AG-Treffen sollen alle 4-6 Wochen stattfinden, den genauen Modus der Arbeitstreffen legen die AG-Mitglieder selbständig fest. Die Geschäftsstelle des Klinischen Ethikkomitees unterstützt die AGs organisatorisch (Termin- und Raumplanung, Protokoll, Einladung von Referent*innen etc.) und bei Bedarf auch inhaltlich. In den AGs sollen ein Austausch zu dem jeweiligen AG-Thema stattfinden und konkrete Aufgaben formuliert und bearbeitet werden. Zur Arbeitsweise gehören Bestandsaufnahmen und Bedarfsumfragen, die Einladung von externen oder internen Sachverständigen sowie Entwicklung von Fortbildungs- und Lehrformaten in Rücksprache mit dem Qualitätsmanagement und anderen möglichen Kooperationspartnern innerhalb der UMMD. Über die Arbeit der AGs, Herausforderungen, Probleme und Zwischenergebnisse, berichten einzelne AG-Mitglieder in Abständen in den KEK-Sitzungen.
Die AG-Mitglieder sind verpflichtet, Stillschweigen über alle vertraulichen Angelegenheiten zu bewahren, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, und zwar über die Beendigung ihrer AG-Mitgliedschaft hinaus. Die AG-Mitgliedschaft ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Klinischen Ethikkomitee.