FACHBEREICH GESCHICHTE, ETHIK UND THEORIE DER MEDIZIN

Ethikberatung Information

Was ist eine Ethikberatung?

Die Arbeit an einer Universitätsklinik ist eine herausfordernde Aufgabe. Die Komplexität und die stetig wachsenden Möglichkeiten der Medizin führen zu einer hohen Verdichtung der Aufgaben und zu steigender Verantwortung. Dies kann verunsichern.

Immer wieder kommt es im klinischen Alltag zu Fragen, die nicht allein aufgrund der medizinischen Befunde entschieden werden können. Sie berühren persönliche Wertvorstellungen oder religiöse Überzeugungen von Patient*innen, Angehörigen und Mitarbeiter*innen und können in Konflikt zu einer sinnvoll erscheinenden Therapie stehen.

Insbesondere, wenn Kranke ihren Willen nicht mehr äußern können oder nicht einwilligungsfähig sind, bedarf es eines sorgfältigen Abwägens verschiedener Handlungsoptionen.

In diesen Fällen will Ethikberatung durch ein strukturiertes und moderiertes Gesprächsangebot den Perspektiven der beteiligten Berufsgruppen und Angehörigen einen Raum geben und alle Beteiligten bei der Lösungsfindung unterstützen.

 

Gedanken, die zur Einbeziehung der Ethikberatung führen können:

  • Ist die Therapie dem Patienten / der Patientin noch zumutbar?
  • Darf der Patient / die Patientin eine notwendige Behandlung ablehnen?
  • Ich bin mir unsicher darüber, was er / sie gewollt hätte.
  • Kann man denn gar nichts mehr tun?
  • Das kann ich nicht verantworten!
  • Was ist gerecht?

kompass in der hand

 

Wer kann eine Ethikberatung anfragen?

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Pflegende
  • Patient*innen und deren Angehörige
  • Bevollmächtigte / Betreuer*innen
  • Mitglieder des Behandlungsteams aus anderen Berufsgruppen

 

Wie läuft eine Ethikberatung ab?

Eine Beratung kann meist kurzfristig realisiert werden und findet in den Räumlichkeiten der anfordernden Klinik statt. Zwei Mitglieder des Klinischen Ethikkomitees, welche als Ethikberater*innen im Gesundheitswesen ausgebildet sind, leiten und moderieren die gemeinsame Diskussion. Zu Beginn werden alle relevanten medizinischen, pflegerischen und sozialen Aspekte zusammengetragen. Anschließend wird die wichtigste ethische Frage formuliert, die in der Beratung diskutiert werden soll. Die Beratenden fällen keine Behandlungsentscheidungen, sondern unterstützen durch Nachfragen und Einbringen ethischer und juristischer Aspekte einen gut begründeten Entscheidungsprozess aller Beteiligten.

Ziel ist es, nach Möglichkeit einen Handlungskonsens zu schaffen, der im Sinne des Patienten / der Patientin ist und den alle in der Runde mittragen können.

Über die Beratung wird ein Ergebnisprotokoll erstellt und der Patientenakte beigefügt. Alle Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht.

 

Am Beratungsgespräch können teilnehmen:

  • das behandelnde Ärzteteam sowie weitere in die Behandlung einbezogene Ärztinnen / Ärzte
  • mit dem Patienten / der Patientin betraute Pflegende
  • Bezugspersonen des Patienten / der Patientin, insbesondere Betreuende und / oder Bevollmächtigte
  • Mitarbeiter*innen weiterer Berufsgruppen, sofern sie mit dem Patienten vertraut sind (bspw. Sozialdienst, Physiotherapie, Psychologische Begleitung, Seelsorge)

 

Letzte Änderung: 13.09.2022 - Ansprechpartner:

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